Unser Pflegekonzept

In unserer Einrichtung pflegen wir die Bewohner so, wie auch wir gepflegt werden möchten! Dabei steht unser Leitgedanke »Miteinander – Füreinander« im Zentrum unseres Handelns. Hinter jedem Menschen steckt eine individuelle Lebensgeschichte, die wir immer berücksichtigen. Ganz gleich, welche körperliche oder geistige Beeinträchtigung ein Mensch hat, er hat immer Ressourcen, die weiterentwickelt werden können. Genau deshalb ist unser Ziel die Erhaltung maximaler Selbstständigkeit.

Rundum gut versorgt!

Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Unser Ziel ist die Erhaltung maximaler Selbstständigkeit durch aktivierende Pflege und der Durchführung von allgemeinen Pflegeleistungen.

Stationäre Pflege

Die stationäre Pflege wird dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreichend ist und eine qualifizierte Betreuung und Versorgung rund um die Uhr erforderlich wird.

Wir leisten eine umfassende und kompetente Betreuung, Beschäftigung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen – und passen die Pflege den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen unter Mitwirkung seiner Angehörigen an.

Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

Manchmal ist es notwendig, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden. Deshalb bieten wir Pflegebedürftigen, die Zuhause oder bei Angehörigen wohnen, die eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in familiärer Atmosphäre an.

Zu unseren Leistungen zählen zum Beispiel Grund- und Behandlungspflege, Beratung der Angehörigen, tagesstrukturierende Betreuung und vielfältige Beschäftigungsangebote.

Unsere Pflege- und Betreuungsleistungen

Zusammenarbeit mit Therapeuten

Umsetzung von Therapieplänen, wie z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie

Ausführen ärztlicher Verordnungen

wie z.B. Wundversorgung / Verbände, Inhalation, Medikamentenversorgung, usw.

Medizinische Versorgung

Organisation und Begleitung von Arztbesuchen sowie Unterstützung bei der Einhaltung von Vorsorgeterminen

Hilfsmittelversorgung

Unterstützung bei der Auswahl der passenden Hilfsmittel in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten

Hilfe bei der Körperpflege

nach den Grundsätzen der aktivierenden Pflege

Hilfe bei der Ernährung

Normalkost, Schonkost und andere diätetische Kostformen

Kontaktpflege

zu Familie, Nachbarn, Freunden, Betreuern und Bevollmächtigten

Tägliche Betreuungsangebote

im Rahmen der »Sozialen Betreuung«

Beratung und Unterstützung

Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten, Antragstellung rund um das Thema Pflege, sowie rechtliche Betreuung

Hilfe bei der Mobilität

mit der erforderlichen Hilfe und dem richtigen Hilfsmittel kann jeder am Gemeinschaftsleben teilhaben, egal wie beeinträchtigt

Veranstaltungen

jahreszeitliche Feste, öffentliche Veranstaltungen sowie Organisation von Feiern mit Angehörigen (z.B. Geburtstag)

Geldverwaltung

wie Beispielsweise ein »Taschengeldkonto«

Externe Dienstleistungen

Auf Wunsch können weitere externe Dienstleistungen wie beispielsweise Ergotherapie, Logopädie, Klangtherapie, medizinische Fußpflege, Kosmetik oder Friseurbesuche hinzu gebucht werden.

Aktuelle Pflegekosten

Die Kosten für einen Platz in unserem Pflegebereich betragen seit dem 01.02.2024:

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Eigenanteil pro Monat insgesamt 3.421,67 € 3.447,43 € 3.447,32 € 3.447,20 € 3.447,18 €
Pflegekosten 78,17 € 100,22 € 116,39 € 133,25€ 140,81 €
Verpflegung 6,23 € 6,23 € 6,23 € 6,23 € 6,23 €
Unterkunft 19,66 € 19,66 € 19,66 € 19,66 € 19,66 €
Investitionskosten 12,53 € 12,53 € 12,53 € 12,53 € 12,53 €
Gesamt pro Tag 116,59€ 138,64 € 154,81 € 171,67 € 179,23 €
Gesamt pro Monat 3.546,67 € 4.217,43 € 4.709,32 € 5.222,20 € 5.452,18 €
Leistung der Pflegekasse -125,00 € -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €

Seit dem 01.01.2022 erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag von der Pflegekasse zu dem pflegebedingten Eigenanteil von 12% bis 75% in Abhängigkeit von der Dauer des bisherigen Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung. Inwieweit Sie Anspruch auf diese weitere finanzielle Unterstützung haben, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.

 

Bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterscheidet sich der von der Pflegekasse getragene Kostenanteil. Pro Jahr werden für die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen der Verhinderungspflege maximal 1.612€ übernommen, im Rahmen der Kurzzeitpflege 1.744€. Ob Sie einen Anspruch auf Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege haben, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.

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